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   LG Köln, 14.06.2019 - 2 O 174/17   

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https://dejure.org/2019,17991
LG Köln, 14.06.2019 - 2 O 174/17 (https://dejure.org/2019,17991)
LG Köln, Entscheidung vom 14.06.2019 - 2 O 174/17 (https://dejure.org/2019,17991)
LG Köln, Entscheidung vom 14. Juni 2019 - 2 O 174/17 (https://dejure.org/2019,17991)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • RA Kotz

    Aufzugsanlage - Verkehrssicherungspflicht - Anforderungen an den Betreiber

  • rabüro.de

    Zu den Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Aufzugsanlage

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 1194
  • MDR 2019, 1195
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 06.09.2000 - 9 U 17/00

    Verkehrssicherungspflicht: Haftung eines Aufzugbetreibers wegen eines Sturzes

    Auszug aus LG Köln, 14.06.2019 - 2 O 174/17
    Denn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beim Betrieb einer Aufzugsanlage wird nicht bereits dadurch erfüllt, dass diese in den gesetzlich vorgeschriebenen Intervallen von der Aufsichtsbehörde abgenommen und viermal jährlich gewartet wird (OLG Frankfurt, Urteil vom 06.09.2000 - 9 U 17/00, Rz. 8 m.w.Nachw., zit.n.juris.).

    In Anbetracht der Komplexität der Aufzugsanlage sowie der Vielzahl denkbarer Fehlfunktionen und der Schwere der hierdurch potentiell drohenden Gefahren für Leib, Leben und Eigentum der Benutzer muss der Betreiber sich vielmehr selbst in regelmäßigen Abständen über dessen ordnungsgemäßes Funktionieren informieren (OLG Frankfurt Urteil vom 06.09.2000 - 9 U 17/00, Rz. 8; OLG Köln, Beschluss vom 16.04.2011 - 19 U 8/12 Rz. 3 zit.n.juris).

    Bei einer - wie im vorliegenden Fall - zur täglichen Nutzung durch eine Vielzahl von Besuchern bestimmten Aufzugsanlage ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass eine tägliche Kontrolle der Funktionsfähigkeit durch eigenes Personal, etwa im Rahmen von Testfahrten vorgenommen wird (so auch OLG Frankfurt Urteil vom 06.09.2000 - 9 U 17/00, Rz. 8; ähnlich OLG Köln, Beschluss vom 16.04.2011 - 19 U 8/12 Rz. 3 zit.n.juris).

  • OLG Köln, 16.04.2012 - 19 U 8/12

    Verkehrssicherungspflichten des Betreibers eines Personenaufzugs

    Auszug aus LG Köln, 14.06.2019 - 2 O 174/17
    In Anbetracht der Komplexität der Aufzugsanlage sowie der Vielzahl denkbarer Fehlfunktionen und der Schwere der hierdurch potentiell drohenden Gefahren für Leib, Leben und Eigentum der Benutzer muss der Betreiber sich vielmehr selbst in regelmäßigen Abständen über dessen ordnungsgemäßes Funktionieren informieren (OLG Frankfurt Urteil vom 06.09.2000 - 9 U 17/00, Rz. 8; OLG Köln, Beschluss vom 16.04.2011 - 19 U 8/12 Rz. 3 zit.n.juris).

    Bei einer - wie im vorliegenden Fall - zur täglichen Nutzung durch eine Vielzahl von Besuchern bestimmten Aufzugsanlage ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass eine tägliche Kontrolle der Funktionsfähigkeit durch eigenes Personal, etwa im Rahmen von Testfahrten vorgenommen wird (so auch OLG Frankfurt Urteil vom 06.09.2000 - 9 U 17/00, Rz. 8; ähnlich OLG Köln, Beschluss vom 16.04.2011 - 19 U 8/12 Rz. 3 zit.n.juris).

    Hierfür kann es ausreichend sein, wenn technisch zumindest oberflächlich geschultes Personal angewiesen ist, technische Mängel, die ihnen bei der täglichen Benutzung der Aufzugsanlagen auffallen, sofort zu melden, ohne dass solche Fahrten ausdrücklich als Testfahrten angelegt sein müssen (ähnlich OLG Köln, Beschluss vom 16.04.2011 - 19 U 8/12 Rz. 3 zit.n.juris).

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus LG Köln, 14.06.2019 - 2 O 174/17
    Der Schädiger muss sein Opfer vielmehr so nehmen, wie er es antrifft (zur st. Rpsr. BGH, NJW 1998, 810, 811; BGH NJW 1996, 2425, 2426 sowie MüKo-BGB/ Wagner , 7. Aufl., § 823 Rn. 175 m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus LG Köln, 14.06.2019 - 2 O 174/17
    Die danach erforderliche Überzeugung erfordert keine absolute oder unumstößliche Gewissheit und auch keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, es reicht vielmehr ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit aus, der Zweifeln Schweigen gebietet (vgl. BGH, NJW 1970, 946).
  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus LG Köln, 14.06.2019 - 2 O 174/17
    Der Schädiger muss sein Opfer vielmehr so nehmen, wie er es antrifft (zur st. Rpsr. BGH, NJW 1998, 810, 811; BGH NJW 1996, 2425, 2426 sowie MüKo-BGB/ Wagner , 7. Aufl., § 823 Rn. 175 m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.11.2008 - VI ZR 171/07

    Pflichten von Radfahrern und Fußgängern auf lediglich farblich getrennten Rad-

    Auszug aus LG Köln, 14.06.2019 - 2 O 174/17
    Denn auch für grundsätzlich kontrollierbare "Schreckreaktionen" ist anerkannt, dass kein Verschulden vorliegt, wenn jemand in einer ohne sein Verschulden eingetretenen, für ihn nicht vorhersehbaren Gefahrenlage keine Zeit zu ruhiger Überlegung hat und deshalb nicht das Richtige und Sachgerechte unternimmt, um einen Unfall zu verhüten, sondern aus verständlicher Bestürzung objektiv falsch reagiert (BGH, NJW-RR 2009, 239; 240; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2015, 1059, 1060).
  • OLG Karlsruhe, 07.01.2015 - 9 U 9/14

    Haftung bei Kfz-Unfall: Mitverschulden eines Fußgängers bei Schreckreaktion

    Auszug aus LG Köln, 14.06.2019 - 2 O 174/17
    Denn auch für grundsätzlich kontrollierbare "Schreckreaktionen" ist anerkannt, dass kein Verschulden vorliegt, wenn jemand in einer ohne sein Verschulden eingetretenen, für ihn nicht vorhersehbaren Gefahrenlage keine Zeit zu ruhiger Überlegung hat und deshalb nicht das Richtige und Sachgerechte unternimmt, um einen Unfall zu verhüten, sondern aus verständlicher Bestürzung objektiv falsch reagiert (BGH, NJW-RR 2009, 239; 240; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2015, 1059, 1060).
  • OLG Köln, 09.09.2019 - 12 W 35/19
    Die im eigenen Namen erhobene Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin vom 26.06.2019 gegen den Streitwertbeschluss des Landgerichts Köln vom 14.06.2019 ( 2 O 174/17) wird zurückgewiesen.
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